Patienteninformationen
Nützen Sie die Möglichkeit der Voranmeldung, ihr Vorteil – sie sparen unnötige Wartezeiten! Angemeldete und pünktliche Patienten haben Vorrang, kommen Sie nicht früher, Sie warten länger! Bitte zusätzliche Patienten (mitkommende Ehepartner, Kinder,...) ebenso anmelden. Dringende Fälle (unaufschiebbares ärztliches Handeln) kommen selbstverständlich sofort an die Reihe.
Wir bemühen uns, für Säuglinge und Kleinkinder die Wartezeit möglichst kurz zu halten.
Falls Sie eine Terminbestellkarte erhalten haben, nehmen Sie diese bitte bei jedem Ordinationsbesuch mit und legen Sie diese der Ordinationshilfe und dem Arzt vor. Bitte kommen Sie (außer in Notfällen) während der Öffnungszeiten, denn auch meine Mitarbeiter möchten eine geregelte Arbeitszeit haben.
Eine Anmeldung ist immer bitte auch notwendig für:Akupunktur, Homöopathie; Chirotherapie; Psychotherapie; Führerscheinuntersuchungen.
Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie um verlässliche Absage Ihres Termines. Sie ermöglichen dadurch einem anderen Patienten einen früheren Termin.
Bei schweren Erkrankungen mache ich selbstverständlich Hausbesuche, welche normalerweise nachmittags durchgeführt werden.
Bei Nichterreichbarkeit werden Sie in dringenden Fällen von einem Kollegen (Arzt im Notdienst) versorgt. Diesen erreichen Sie über den Ärztefunk des Roten Kreuzes Rohrbach, Tel.: 1 4 1
Laboruntersuchungen
werden bei einer Laborgemeinschaft durchgeführt. Bei Spezialuntersuchungen wird das Blut nach Abnahme an ein Großlabor weitergeleitet.
Unsere Labortage sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 9.00 Uhr. In Notfällen werden entsprechende Untersuchungen auch an allen anderen Arbeitstagen durchgeführt. Eine Harnuntersuchung oder ein EKG können wir jederzeit durchführen.
Die Kosten für ihre ärztliche Behandlungen werden im wesentlichen über die Krankenkasse finanziert und über die e-card abgerechnet. Bitte weisen Sie vor jeder Behandlung die e-card vor, damit weisen Sie die Berechtigung nach, dass Sie auf Kosten der Krankenkasse ärztliche Behandlungen, Medikamente u.a. in Anspruch nehmen können. Die Krankenkasse zahlt nicht: Anträge (Hilflosen, Altersheim, ..) Bestätigungen, Atteste, Impfungen, Sport- u. Tauglichkeitsuntersuchungen, Privatrezepturen (Pille, ..) Lebensversicherungen.
Eine Überweisung zum Facharzt (oder zu einer Ambulanz) erfolgt durch mich als Hausärztin, wenn zur Diagnosestellung, Untersuchungen und/oder Behandlungen dessen spezifisches Fachwissen erforderlich sind. Ich erhalte den Befund vom Facharzt für weitere Maßnahmen. Erfolgt eine stationäre Aufnahme in einem Spital ist dies eine EINWEISUNG, diese muss entsprechend (medizinisch) begründet sein.
Nur bei Gehunfähigkeit bezahlt die Krankenkasse einen Krankentransport (Rettung, Taxi,....) zur nächstgelegenen Behandlungsstelle. Die Kostenübernahme erfolgt für das jeweils billigste, zumutbare Beförderungsmittel.
Für Rezeptwiederholungen empfehle ich die Mitnahme eines Abrisses der Verpackung ,des Beipackzettels oder des Salbentiegels (bei Mischpräparaten) in die Ordination. Beachten Sie bitte das auf der Packungen angegebene Verfallsdatum.