Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.mdz-rohrbach.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der unter Punkt „Nicht barrierefreie Inhalte“ gelisteten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Digitale Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten. Wir setzen laufend Maßnahmen zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit unserer Website um und orientieren uns dabei an anerkannten Standards zur barrierefreien Gestaltung. Dabei konzentrieren wir uns unter anderem auf folgende Bereiche:
- Tastaturbedienbarkeit
Die Website ist so gestaltet, dass alle wesentlichen Funktionen vollständig über die Tastatur bedienbar sind. Dabei wird eine logische Tab-Reihenfolge eingehalten. - Optimierter Fokus bei Tastaturnavigation
Interaktive Elemente verfügen über einen klar sichtbaren Fokusindikator, der die aktuelle Position beim Navigieren mit der Tastatur deutlich macht. - Screenreader-Kompatibilität
Die Struktur der Website folgt semantischen Prinzipien mit korrekt eingesetzten ARIA-Rollen. Dadurch können die Inhalte zuverlässig interpretiert werden. - Skip-Links
Über Skip-Links können Nutzer:innen direkt zu bestimmten Ankerpunkten springen, was die Navigation mit Tastatur oder Screenreader erleichtert. - Barrierefreie Formulare
Formulare dieser Website sind mit korrekten Labels ausgezeichnet. Zusätzlich können Fehlermeldungen von technischen Hilfsmitteln ausgelesen werden. - Interaktive Komponenten
Dynamische Inhalte wie Dropdown-Menüs, Akkordeons oder Dialogfenster sind so implementiert, dass sie für unterstützende Technologien zugänglich sind.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.09.2025 nach einer ausführlichen Evaluierung für Barrierefreiheit im Web erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Barrierefreiheitsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/882 beruht auf einer im September 2025 durchgeführten Selbsteinschätzung nach WCAG 2.2 Konformitätslevel AA.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback & Kontaktmöglichkeit
Die Inhalte und Services auf dieser Website werden laufend geprüft, verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie die Sie bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an hno@mdz-rohrbach.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere Ihrer Website“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes, insbesondere bei Mängeln der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Nicht barrierefreie Inhalte aus technischer Sicht
Die Website basiert auf dem Content Management System REDX, welches umfassend im Hinblick auf Barrierefreiheit weiterentwickelt wurde. Ein Großteil der aktiven Funktionen ist barrierefrei gestaltet und entsprechende Features zur besseren User Experience aller Nutzenden sind implementiert.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen aus technischer Sicht nicht barrierefrei. Je nach individueller Konfiguration und Nutzung dieser Website können sie vollständig, teilweise oder gar nicht zum Einsatz kommen.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Unvereinbarkeit mit Richtlinie 2.4 Navigierbar
2.4.3 Fokus-Reihenfolge
Bei der Nutzung von Anker-Links springt der Tastatur- und Screenreader-Fokus nicht direkt zum jeweiligen Inhalt.
In mehrstufigen Formularen springt der Fokus nach Wechsel auf den nächsten Tab nicht direkt in das erste Feld des neuen Tabs.
Auf der Standort-Karte wechselt der sichtbare Fokus zwischen den Markern nicht, wenn bereits ein Tooltip mit der Enter-Taste geöffnet wurde.
Bei den Zoom-In und Zoom-Out Schaltern des Highlight-Moduls können beide Schalter fokussiert und vorgelesen werden, obwohl nur einer sichtbar ist.
Unvereinbarkeit mit Richtlinie 3.3 Eingabehilfen
3.3.1 Fehlermeldungen
Bei Formularen werden Fehlermeldungen vom Screenreader nur dann ausgegeben, wenn die Validierung innerhalb des Feldes erfolgt.
Fehlermeldungen im Login-Formular verschwinden nach 10 Sekunden und sind danach nicht mehr für Screenreader zugänglich.
3.3.2 Beschriftungen und Anweisungen
Bei Checkbox-Auswahlfeldern wird vom Screenreader nicht korrekt ausgegeben, wenn es sich um ein Pflichtfeld handelt.
Unvereinbarkeit mit Richtlinien 1.3 Anpassbar, 2.1 Tastaturzugriff und 2.4 Navigierbar
Das derzeit eingesetzt Team-Modul ist noch nicht für Barrierefreiheit optimiert. Eine barrierefreie Neuumsetzung des Moduls ist geplant und wird in einer künftigen Version bereitgestellt.
Unverhältnismäßige Belastung
Unvereinbarkeit mit Richtlinie 2.1 Tastaturzugriff
2.1.1 Tastaturbedienung
Bei der Nutzung des Screenreaders NVDA kann in der Suche nur das erste Ergebnis mit dem Tabulator angesteuert werden.
Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften
Unvereinbarkeit mit Richtlinie 2.4 Navigierbar
2.4.1 Blöcke überspringen
Der erste Skip-Link wird bei aktiviertem Screenreader NVDA nicht angezeigt. Dies ist ein bekanntes Problem in NVDA und liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Website.